Honorar

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dabei ist sie abhängig vom Streitwert der Angelegenheit. Eine höhere Vergütung oder Stundenvergütung nehme ich dabei nicht.

 

Sofern Sie selbst oder über ein Familienmitglied rechtsschutzversichert sind, kümmere ich mich für Sie kostenlos um die Einholung einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 

Sollte eine Deckungszusage nicht erteilt werden, mache ich Ihnen, sofern dies gemeinsam mit Ihnen als sinnvoll erachtet wird, für die außergerichtliche Tätigkeit oder Beratung gern auf Wunsch vorab ein Festpreisangebot.